Fahrer von Mietwagen und Krankenkraftwagen benötigen für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung künftig keine Ortskundeprüfung mehr. Weiterlesen.
Das erhöhte Beförderungsentgelt, das "Schwarzfahrer" ohne gültigen Fahrausweis entrichten müssen, wenn Sie bei einer Fahrscheinkontrolle erwischt werden, wird auf 60 Euro erhöht. Eine entsprechende Rechtsverordnung wurde am 26. Mai 2015 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Regelung gilt... Weiterlesen
Die EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Verordnung (EU-FahrgRBusV) ist am 17. Dezember 2013 in Kraft getreten (BGBl I S. 4098). Hauptgegenstand ist eine Regelung über Ordnungswidrigkeiten. Weiterlesen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteilen vom 12.12.2013 (3 C 30.12, 3 C 31.12) entschieden, dass Anrufbusverkehre nicht als Linienverkehr nach § 42 PBefG genehmigungsfähig sind und auch nach § 2 Abs. 6 PBefG in der bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Fassung nicht genehmigungsfähig waren. Weiterlesen.
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