Fahrer von Mietwagen und Krankenkraftwagen benötigen für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung künftig keine Ortskundeprüfung mehr.
Mit Wirkung vom 24.08.2017 hat der Verordnungsgeber das frühere Prüfungserfordernis abgeschafft (Art. 1 Nr. 7a der 12. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 14.08.2017, BGBl. I S. 3232).
Im Verkehr mit Taxen müssen die Fahrer dagegen weiterhin ihre Ortskunde für den Bereich des Pflichtfahrgebietes nachweisen. Der Verordnungsgeber rechtfertigt diese Differenzierung u. a. damit, dass Fahrer von Mietwagen und Krankenkraftwagen - anders als ihre Taxikollegen - regelmäßig im Voraus wüssten, wohin die Fahrt gehe und sich deshalb über die geeignete Fahrtstrecke schon vor Fahrtantritt informieren könnten (siehe Beschluss des Bundesrates vom 07.07.2017, BR-Drucks. 417/17, S. 4 f.).
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