Die EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Verordnung (EU-FahrgRBusV) ist am 17. Dezember 2013 in Kraft getreten (BGBl I S. 4098). Hauptregelungsgegenstand ist eine Ordnungswidrigkeiten-Vorschrift: § 2 EU-FahrgRBusV legt fest, welche Verstöße gegen die EU-Fahrgastrechte-Verordnung (EU) Nr. 181/2011 künftig als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden können. Zudem sieht § 1 der Verordnung eine Berichtspflicht für das Eisenbahn-Bundesamt über Maßnahmen zur Durchsetzung der Regelungen der EU-Fahrgastrechte-Verordnung, Beschwerden von Fahrgästen und die Reaktionen des Amtes vor.
Den Wortlaut der EU-FahrgRBusV finden sie hier.
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