Das Recht der Personenbeförderung ist das Gewerberecht des Straßenpersonenverkehrs, d. h. des Verkehrs mit Straßenbahnen, Omnibussen, Taxen und Mietwagen.
Rechtsanwalt Ralph Müller-Bidinger berät Bus-, Taxi- und Mietwagenunternehmer sowie Behörden und Verbände in sämtlichen Fragen des Personen-beförderungsrechts. Als Autor eines führenden Kommentars zum Personenbeförderungsrecht ist er ein ausgewiesener Experte.
Die EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Verordnung (EU-FahrgRBusV) ist am 17. Dezember 2013 in Kraft getreten (BGBl I S. 4098). Haupt-gegenstand ist eine Regelung über Ordnungswidrigkeiten: § 2 EU-FahrgRBusV legt fest, welche Verstöße gegen die EU-Fahrgast-rechte-Verordnung (EU) Nr. 181/2011 künftig als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden können. Zudem sieht § 1 der Verordnung eine Berichtspflicht für das Eisenbahn-Bundesamt über Maßnahmen zur Durchsetzung der Regelungen der EU-Fahrgastrechte-Verordnung, Beschwerden von Fahrgästen und die Reaktionen des Amtes vor.
Den Wortlaut der EU-FahrgRBusV finden sie hier.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteilen vom 12.12.2013 (3 C 30.12, 3 C 31.12) entschieden, dass Anrufbusverkehre nicht als Linienverkehr nach § 42 PBefG genehmigungsfähig sind und auch nach § 2 Abs. 6 PBefG in der bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Fassung nicht genehmigungsfähig waren. Weiterlesen.
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