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Personenbeförderungs- und ÖPNV-Recht

Das Recht der Personenbeförderung ist das Gewerberecht des Straßenpersonenverkehrs, d. h. des Verkehrs mit Straßenbahnen, Omnibussen, Taxen und Mietwagen.

Die Rechtsmaterie ist komplex, da ein dichtes Normengeflecht aus europäischen Verordnungen und Richtlinien, bundesdeutschen Gesetzen und Verordnungen sowie Rechtsvorschriften der einzelnen Bundesländer besteht. Hinzu kommen noch örtliche Satzungen für das Taxengewerbe.

 

Rechtsanwalt Ralph Müller-Bidinger berät Bus-, Taxi- und Mietwagenunternehmer sowie Behörden und Verbände in sämtlichen Fragen des Personen-beförderungsrechts. Als Autor eines führenden Kommentars zum Personenbeförderungsrecht ist er ein ausgewiesener Experte.

News

EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Verordnung in Kraft

Die EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Verordnung (EU-FahrgRBusV) ist am 17. Dezember 2013 in Kraft getreten (BGBl I S. 4098). Haupt-gegenstand ist eine Regelung über Ordnungswidrigkeiten: § 2 EU-FahrgRBusV legt fest, welche Verstöße gegen die EU-Fahrgast-rechte-Verordnung (EU) Nr. 181/2011 künftig als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden können. Zudem sieht § 1 der Verordnung eine Berichtspflicht für das Eisenbahn-Bundesamt über Maßnahmen zur Durchsetzung der Regelungen der EU-Fahrgastrechte-Verordnung, Beschwerden von Fahrgästen und die Reaktionen des Amtes vor.

 

Den Wortlaut der EU-FahrgRBusV finden sie hier.

Bundesverwaltungsgericht: Anrufbusverkehr kein Linienverkehr

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteilen vom 12.12.2013 (3 C 30.12, 3 C 31.12) entschieden, dass Anrufbusverkehre nicht als Linienverkehr nach § 42 PBefG genehmigungsfähig sind und auch nach § 2 Abs. 6 PBefG in der bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Fassung nicht genehmigungsfähig waren. Weiterlesen.

 

 

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